Donnerstag, Oktober 12, 2006

Nötigung zur Zahnpflege

Im Blog der 4 Strafverteidiger ist heute die Anekdote zu finden, dass Häftlinge einen Zellengenossen, der defizitäre Körperhygiene aufwies, zwangsweise die Zähne putzten, weil die Ausdünstungen des Mannes unerträglich gewesen seien.
Die besonderen Umstände der Tat hätten sich im Strafmaß der Verurteilung wegen Nötigung niedergeschlagen.

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