Freitag, Februar 23, 2007

Promille-Rechner

Einen etwas ausführlicheren, gewissermaßen wissenschaftlichen Promille-Rechner auf der Basis der Widmark-Formel gibt es hier. Er bietet die Möglichkeit, nicht nur den traditionellen starren Reduktionsfaktor nach Widmark sondern auch den individuellen Faktor nach Seidl/Jensen/Alt zu verwenden.

Donnerstag, Februar 22, 2007

Nochmal: Grundsätzliches zur nachträglichen Sicherungsverwahrung

Und wieder gibt es ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs zur Anordnung einer nachträglichen Sicherungsverwahrung. Tenor (1 StR 605/06):

Eine im Strafvollzug aufgetretene psychische Erkrankung des Verurteilten kann für sich genommen die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung gemäß § 66b StGB regelmäßig nicht begründen. Maßgebliches Kriterium ist, dass sich die Erkrankung während der Strafhaft in einer für die Gefährlichkeitsprognose relevanten Weise im Verhalten des Verurteilten ausgedrückt hat.

Ein für Gutachter interessanter Kernsatz findet sich unter Randziffer 23:
Anknüpfungspunkt für eine Unterbringung nach § 63 StGB bildet eine andauernde psychische Störung des Betroffenen („Zustand"), die ihren Ausdruck in der Anlasstat gefunden hat. Demgegenüber dient die - auch nachträgliche - Sicherungsverwahrung in erster Linie dem Schutz der Allgemeinheit vor hochgefährlichen nicht-kranken Rechtsbrechern, deren Lebens- und Kriminalgeschichte die Begehung weiterer schwerwiegender Straftaten erwarten lässt („bad or mad", vgl. Kröber, Behavioral Sciences and the Law 18, 679 [2000]; zum Verhältnis der Maßregeln vgl. auch Stree in: Schönke/Schröder StGB 27. Aufl. § 66 Rdn. 76). Dieser Unterscheidung entspricht die in § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB enthaltene Voraussetzung eines „Hanges" als einer anlagebedingten oder durch Übung erworbenen intensiven Neigung zu Rechtsbrüchen (BGH NStZ 2005, 265; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 1; Tröndle/Fischer StGB 54. Aufl. § 66 Rdn. 18), der mit dem von § 63 StGB vorausgesetzten krankhaften oder krankheitsgleichen Zustand nicht gleichgesetzt werden kann.

Donnerstag, Februar 08, 2007

Nötigung

Ich komme mir missbraucht vor, wenn ich bei der Installation eines populären Programms zum betrachten von PDF-Dateien ungefragt noch ein weiteres Programm untergejubelt bekomme, dass sich dann auch noch per Autostart im Tray einnistet. So macht man sich wirklich keine Freunde. Eigentlich nutze ich auch einen anderen PDF-Viewer, der aber leider eben doch (noch) nicht alle Funktionen beherrscht.

Mittwoch, Februar 07, 2007

Mein Essen zahl' ich selbst!

Prima Idee und raffinierter Name. Das Deutsche Ärzteblatt schreibt:

Ärzte aus Praxen und Krankenhäusern sowie Mediziner der Nichtregierungsorganisationen Transparency International Deutschland und der BUKO-Pharmakampagne haben den Verein Mezis e.V. als Initiative unbestechlicher und unabhängiger Ärzte gegründet. Mezis stehe für „Mein Essen zahl ich selber“, teilte der Verein mit. Dies sei eine Aussage, die für viele Ärzte nicht selbstverständlich sei. Pharmareferenten würben in Praxen für ihre Produkte, bezahlten das Essen auf Fortbildungen und lüden zu Vorträgen in Hotels ein.
Unterstützenswert!