Samstag, September 30, 2006

Dokumentation ins Nirvana geklickt

Im Doccheck-Newsletter findet sich aktuell ein guter Artikel über die Nöte und Tücken der elektronischen Dokumentation. Anlass ist ein Urteil des OLG Hamm vom 26.01.2006, das hervorhebt, dass elektronisch gespeicherte Dokumentation gegen nachträgliche Veränderung geschützt sein muss.

Mittwoch, September 20, 2006

Amokläufer

Auf Telepolis nimmt sich Florian Rötzer in gewohnt bissig-fundierter Weise der Spezies der Amokläufer und Selbstmordattentäter an.

Burn-Out-Test

Ich weiß nicht, wie seriös die "Gezeitenhaus-Klinik" ist, aber ihr "Burn-Out-Test" macht einen recht vernünftigen Eindruck (und die "Tipps zur Burn-Out-Prävention" auch) ...

Mittwoch, September 13, 2006

Elektronische Ausweise

Heise meldet heute, dass nach dem elektronischen Reisepass nun auch der elektronische Personalausweis kommen soll. Das erscheint überstürzt, weil der Reisepass mit Chip ja eineseits umstritten ist und andererseits nicht so 100%ig zu funktionieren scheint (von grundsätzlichen Bedenken gegen die RFID-Technik ganz abgesehen).

Hier ist eine gute Informationssammlung zum Thema.

Donnerstag, September 07, 2006

Postwendende Begutachtung im Sonderangebot

Gerade rief ein freundlicher Herr einer privaten Krankenversicherung an und erkundigte sich, ob wir denn auch Gutachten zur Arbeitsfähigkeit erstellten. Machen wir. Ich konnte mir aber dann doch nicht die Frage nach der Vergütung verkneifen. Die erfolge nach GOÄ (was bedeutet, dass ich mir aus unterschiedlichen Ziffern eine Vergütung für die Untersuchung/Exploration zusammenstückeln darf und dann nach Ziffer 85 "Aufwendige schriftliche gutachtliche Äußerung" je angefangene Stunde Arbeitszeit 29,14 Euro abrechnen darf - und das bei einem Probanden, den ich nicht bereits aus anderem Zusammenhang kenne). Als ich dann darauf verweise, dass wir Gutachten in der Regel nach JVEG mit einem Stundensatz von 60 Euro abrechnen und ich für ein einigermaßen fundiertes Gutachten mit etwa 400 Euro rechne, erbleicht mein Gesprächspartner hörbar. Er verzichtet schließlich ganz auf unsere Dienste, als ich durchblicken lasse, dass urlaubsbedingt erst mit einer Gutachtenabgabe im Oktober zu rechnen sei.

Fundierte Gutachten zum Billigtarif und das auch noch in Wochenfrist - das geht einfach nicht.

[Eine ähnliche Auseinandersetzung hatte ich letzthin auch mit einer Berufsgenossenschaft, die aber immerhin dann mit einer Vergütung in Anlehnung an das JVEG einverstanden war.]

"San des d'Bullen?"

Einem Urteil des Landgerichts Regensburg zufolge darf man in Bayern im Halbschlaf Polizisten straffrei als "Bullen" bezeichnen. Der Begriff "Bulle" sei in Bayern für Polizisten umgangssprachlich und darum nicht automatisch beleidigend. Sonst könne es ja auch nicht eine TV-Serie mit dem Titel "Der Bulle von Tölz" geben ...

Theologiestudium sichert höheres Honorar

Das Handakte Weblawg berichtet heute von einem Urteil des OLG Hamm, das einem Berufsbetreuer aufgrund seines abgeschlossenen Studiums der katholischen Theologie besondere Kenntnisse attestiert und deswegen einen höheren Stundensatz (31,00 statt 18,00 Euro) zubilligt.

Vielleicht sollte ich mir auch noch ein paar weitgehend berufsfremde Sonderqualifikationen ausdenken, die höhere Honorarstufen rechtfertigen ...

Ladendieb schluckt Kopfhörer

Eine skurrile Vernichtung von Beweismitteln berichtet heute die Netzeitung.

Mord ist mein Beruf legt angesichts der erlittenen Pein die Anwendung von § 153 StPO nahe.

Dienstag, September 05, 2006

Überwachungsstaatliche Sozialprävention

Ob das eine Lösung ist? "Big Brother" lässt grüßen ...

Ein Armutszeugnis

... ist es, wenn in einem Rechtsstaat eine unerschrockene Anwältin wie die Frauenrechtsaktivistin Seyran Ates aufgrund einer Bedrohungssituation aufgibt. Man mag sich nicht ausmalen, was Seyran Ates alles mitmachen musste, damit diese standhafte Frau schließlich den Entschluss fasste, den Anwaltsberuf aufzugeben.

Schade (und trotzdem Respekt vor ihrem klaren Entschluss).

Nachträgliche Sicherungsverwahrung

Das Bundesverfassungsgericht veröffentlicht heute eine Pressemitteilung zu einem Beschluss vom 23.08.2006 (2 BvR 226/06), in dem es um die nachträgliche Anordnung einer Sicherungsverwahrung geht:

"Gegen den betäubungsmittelabhängigen Beschwerdeführer, der zuletzt eine achtjährige Freiheitsstrafe wegen versuchten Totschlags verbüßt hatte, ordnete das Landgericht gemäß § 66 b Abs. 2 StGB nachträglich die Sicherungsverwahrung an. Dabei stützte es das Vorliegen neuer Tatsachen darauf, dass der Beschwerdeführer sich zum Zeitpunkt seiner Verurteilung schuldeinsichtig und therapiewillig gezeigt, die in ihn gesetzten Erwartungen des Gerichts aber durch sein im Strafvollzug und im Vollzug der Maßregel gezeigtes Verhalten enttäuscht habe. Ergänzend zog das Gericht disziplinarische Vergehen des Beschwerdeführers heran, nämlich ein zweimaliges Anbringen von Rasierklingen unter dem Tisch seines Haftraums, das Zu-Boden-Stoßen eines Mitinsassen im Maßregelvollzug, der ihn als "aidskranken Knacki" bezeichnet hatte, und das Einschlagen auf eine Grünpflanze. Der Bundesgerichtshof verwarf die gegen die Entscheidung des Landgerichts gerichtete Revision.
Die gegen die strafgerichtlichen Entscheidungen gerichtete Verfassungsbeschwerde war erfolgreich. Die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hob die angegriffenen Entscheidungen auf und verwies die Sache zurück an das Landgericht."
Zur Begründung steht dazu in der Pressemitteilung:
"In der Gesamtschau der den angegriffenen Entscheidungen zu Grunde gelegten neuen Tatsachen zeigt sich, dass die Strafgerichte an die Frage einer im Vollzug zu Tage getretenen erheblichen Gefährlichkeit Maßstäbe des Wohlverhaltens anlegen, die sonst bei der Verhängung disziplinarischer Maßnahmen, der Gewährung von Lockerungen und der Strafrestaussetzung zur Bewährung herangezogen werden. Die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung folgt nicht diesen Maßstäben, sondern setzt bereits auf der Stufe der Feststellung neuer Tatsachen einen empirisch belastbaren Zusammenhang zwischen den im Vollzug erkennbar gewordenen Tatsachen und einer durch sie zu Tage getretenen erheblichen Gefährlichkeit voraus. Es reicht ferner verfassungsrechtlich nicht aus, eine hohe Wahrscheinlichkeit der Begehung künftiger erheblicher Straftaten bereits dann anzunehmen, wenn überwiegende Umstände auf eine künftige Delinquenz des Betroffenen hindeuten. Erforderlich ist die Feststellung einer gegenwärtigen erheblichen Gefährlichkeit des Betroffenen für die Allgemeinheit."
Die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung ist ja sowieso ein umstrittenes Konstrukt - hier legt das Bundesverfassungsgericht in erfreulicher Klarheit fest, auf welcher Basis neuer Tatsachen die Anordnung erfolgen darf.

Mal sehen, was draus wird ...

"Krankhafte Internetnutzung"


Nach einer Studie der Augsburger Psychologin Dr. Silvia Kratzer müssen bereits vorhandene psychische Beeinträchtigungen oder Störungen als ursächlich für eine pathologische Internetnutzung in Betracht gezogen werden. Frau Kratzer untersuchte nach einer Meldung bei golem.de 61 Personen, die sich entweder in der "Münchner Ambulanz für Internet-Abhängige" gemeldet hatten oder über Aushänge rekrutiert wurden.


Unter den krankhaften Internetusern sei bei 27 von 30 Personen eine psychische Störung diagnostiziert worden, in der 31-köpfigen Vergleichsgruppe der nicht pathologischen Nutzer nur bei 7 Personen. Charakteristisch für die Gruppe der pathologischen Nutzer sei zudem eine Neigung zu Chat-Angeboten.


Leider fehlt dem o.g. Artikel ein Link zur Quelle, sodass unklar bleibt, ob sich die "krankhafte Internetnutzung" nur aus der Tatsache ergibt, dass sich die Betroffenen in einer Ambulanz meldeten, also subjektiven Leidensdruck hatten oder ob andere Kriterien angelegt wurden ... Zudem ist die Stichprobe relativ klein, sodass die mögliche Hypothese "90% aller Internetsüchtigen haben eine psychische Störung und die ist an der Internetsucht schuld" noch etwas gewagt erscheint.


Das Forschungsgebiet selbst dürfte aber Zukunft haben ...

Montag, September 04, 2006

Die Kraft der einfachen Fragen

Bei 37signals findet sich ein lesenswerter Beitrag über die Kunst richtig zu fragen. Auch wenn der Text und die zugrundeliegenden Arbeiten eher auf Journalisten gemünzt sind, treffen sie doch auch für die gutachterliche Tätigkeit zu.

Sonntag, September 03, 2006

Zungenfessel

Im Strafprozess-Blog wird heute eine Zungenfessel für Politiker gefordert, die sich dann zusammen ziehen soll, wenn Politiker Schnapsideen äußern.

Der niedersächsische Innenminister hatte nämlich einer Spiegel-Meldung zufolge in der "B**d am Sonntag" den Vorschlag gemacht, für die Überwachung von "gefährlichen Ausländern" elektronische Fußfesseln einzusetzen.

Freitag, September 01, 2006

Wirklich FAMOS

Eine wirkliche Goldgrube wenn es um das Verständnis strafrechtlicher Zusammenhänge geht ist das Projekt FAMOS von Prof. Dr. Klaus Marxen der Humboldt-Uni Berlin.

FAMOS steht für "Fall des Monats im Strafrecht" und stellt monatlich wichtige Entscheidungen auf maximal sechs Seiten nach einem festen Schema vor: Zunächst wird der Sachverhalt geschildert, dann Probleme und bisheriger Meinungsstand referiert. Schließlich werden die Kernaussagen der Entscheidung dargelegt, dann die Bedeutung für Ausbildung und Praxis bewertet und schließlich die Entscheidung einer kritischen Würdigung unterzogen.

Hieran ist schon zu erkennen, dass diese Seite die Jura-Studierenden als Zielgruppe hat. Dennoch habe auch ich bereits oft (auch unter Zuhilfenahme des Archivs - FAMOS gibt es bereits seit April 2000) Informationen für die gutachterliche Tätigkeit aus dieser Seite gezogen. Und anregende und verständliche Lektüre sind die Artikel allemal.

Positiv: Man kann FAMOS als Newsletter abonnieren und bekommt den Artikel dann als PDF-File ins Postfach gelegt. Aktuell geht es um einen Falschfahrer und um die Frage nach den Mordmerkmalen angesichts eines Unfalls mit drei Toten.