Montag, Oktober 16, 2006

Handyortung

Das Bundesverfassungsgericht hat nach einer Meldung des Inquirer von heute morgen festgestellt, dass es nicht gegen die Grundrechte des Bürgers verstoße, wenn die Polizei per Scanner (IMSI-Catcher) Mobilfunkdaten, Kartennummer oder Standort eines Handys ohne richterliche Anordnung ermittele, auch läge kein Eingriff ins Fernmeldegeheimnis vor (AZ: 2 BvR 1345/03). Die Verfassungsbeschwerde einer Bürgerrechtsorganisation und weiterer Kläger blieb somit ohne Erfolg und wurde vom zweite Senat erst gar nicht zur Entscheidung angenommen.

Immerhin stellt diese Art der Überwachung vermutlich einen so großen Aufwand dar, dass sie nicht nach dem Gießkannenprinzip angewendet werden dürfte.

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