Dienstag, März 27, 2007

Drogen-Rangliste

Nochmal Spiegel Online mit einem Verweis auf eine in der aktuellen Lancet veröffentlichten Arbeit (ggf nur nach kostenfreier Registrierung zugänglich), in der eine Forschergruppe um David Nutt von der Universität Bristol eine Rangliste der Gefährlichkeit von Drogen erstellt haben. Es wurden drei Kriterien für die Gefährlichkeit einer Substanz herangezogen: Welcher körperliche Schaden wird verursacht, wie stark ist das Abhängigkeitspotenzial und wie wirkt sich ihr Konsum auf die Gesellschaft aus.

So wird in der Arbeit deutlich, dass sich die Gefährdung durch Suchtmittel praktisch nicht in der einschlägigen Gesetzgebung niederschlägt: Alkohol und Tabak würden sträflich vernachlässigt.

Nutt kommt zu einem provozierend deutlichen Ergebnis (SpOn):

"Das momentane Drogen-System ist durchweg krank und willkürlich", sagte Nutt der Nachrichtenagentur AP. Es gebe aus wissenschaftlicher Sicht keinen Grund dafür, dass Alkohol und Tabak nicht unter das Drogengesetz fallen sollten. Er und seine Kollegen rufen zum Umdenken auf. "Alle Drogen sind gefährlich", sagte Nutt. "Auch solche, die Leute kennen, lieben und jeden Tag zu sich nehmen".

Flatrate-Saufen

Spiegel Online meldet, dass am frühen Sonntagmorgen in Berlin ein 15jähriges Mädchen mit einem Alkoholspiegel von 4,1 ‰ ins Krankenhaus eingeliefert wurde.

In den vergangenen Wochen war wiederholt über Maßnahmen gegen sogenannte Flatrate-Partys und den wachsenden Alkoholmissbrauch bei Kindern und Jugendlichen diskutiert worden. Auslöser waren zwei schockierende Berliner Fälle: Ein 16-jähriger Junge fiel nach angeblich rund 50 Gläsern Tequila ins Koma, ein 14-jähriges Mädchen sprang stark betrunken aus dem 4. Stock eines Hauses und wurde lebensgefährlich verletzt.
Neue Perspektiven, die auch den psychiatrischen Gutachter beschäftigen werden, wenn derart intoxikierte Kinder und Jugendliche straffällig werden.
Das Wort "Flatrate-Party" hat gute Chancen auf einen Platz in der Unwort-Liste ...

Sonntag, März 25, 2007

Was hinten raus kommt ...

Ein weiterer verzichtbarer Anglizismus ist „Outcome“ (das ich gerne mit dem berechtigten Anglizismus „Coming-Out“ verwechsele) - sagt das Wort Ergebnis nicht haargenau das Gleiche aus?

Freitag, März 23, 2007

Streichresultat

Auf meinen Rechnungen befindet sich eine Zeile "Schreibarbeit gemäß JVEG", was bedeutet, dass dort je angefangene 1000 Anschläge 75 Cent in Rechnung gestellt werden. Diesbezüglich gab es noch nie Beanstandungen. Jetzt kommt schon zum zweiten Mal eine Rechnung an ein benachbartes Landgericht mit einer für mich nicht nachvollziehbaren Kürzung im einstelligen Euro-Bereich bei den Schreibgebühren zurück. Das Telefonat mit dem zuständigen Amtsinspektor (der am Telefon genau so klingt, wie man sich einen Amtsinspektor vorstellt ...) ergibt, dass er einfach mal 1000 Anschläge pro Seite zugrundelegt und deshalb einfach die Seitenanzahl mit 0,75 € multipliziert. Ich bin etwas fassungslos. Kann man nicht einfach einem gerichtlichen Sachverständigen unterstellen, dass er in der Lage ist (mittels der Statisitkfunktion seiner Textverarbeitung) die korrekte Anschlagszahl zu ermitteln? Angesichts von soviel Chuzpe werde ich dann jetzt doch die (insgesamt lächerlichen) 15 € nachfordern und in Zukunft auf jeder Rechnung die exakte Anschlagszahl vermerken. Bürokratie ist was Schönes.

Donnerstag, März 22, 2007

Zeitdiebstahl

Wenn ich bei einem Workshop (Anglizismusalarm!) einen hauptberuflichen Berater als Referenten habe, erwarte ich eigentlich, dass der auch in der Lage ist, einen didaktisch und rhetorisch halbwegs akzeptablen Vortrag abzuliefern. Wenn das nicht der Fall ist, habe ich das Gefühl, dass mir meine Zeit geklaut wird.


[Wenn dann auf den Präsentationsfolien noch „Deppenapostrophe“ zu finden sind, hat der Vortragende endgültig verloren ... Und wenn ein weiterer Referent das Thema mit weitaus größerem Praxisbezug aus etwas anderer Warte in gut der Hälfte der Zeit besser darstellt, frage ich mich, welche Berechtigung der erste Vortrag überhaupt hatte ...]

Donnerstag, März 08, 2007

Ärztliche Aufklärung

In der aktuellen Ausgabe des Deutschen Ärzteblatts findet sich ein gut lesbarer und klar strukturierter Artikel zum Thema "Aufklärung und Einwilligung bei ärztlichen Eingriffen", der die gesetzlichen Grundlagen und die aktuelle Rechtsprechung ausführlich darstellt. Unbedingter Lesetipp.

Sonntag, März 04, 2007

Anglizismen, die niemand braucht

Nein, ich bin kein Verfechter der Haltung, dass man keine englischen Begriffe verwenden sollte; manche Vokabeln sind einfach griffiger. Was mich aber ärgert, sind Anglizismen, die unnötig sind und hauptsächlich deshalb verwendet werden, um Weltläufigkeit oder Kompetenz zu mimen.

Fast könnte man hier eine kleine Reihe „Anglizismus der Woche“ eröffnen.

Das heutige Negativbeispiel ist „Wording“ - was kann dieser Begriff, was das deutsche Wort „Benennung“ nicht leistet?

Samstag, März 03, 2007

Umsonst

Am Ende eines forensischen Gutachtens baue ich immer noch die Floskel ein, dass meine Beurteilung nur vorläufig und die abschließende Beurteilung hinsichtlich Schuldausschluss oder -minderung, sowie einer Unterbringung im Maßregelvollzug vom Ergebnis der Hauptverhandlung abhängig ist. Von der letzten Hauptverhandlung, bei der ich als Gutachter beteiligt war, hatte ich mir einiges versprochen, da ich aufgrund der widersprüchlichen Angaben zum Tatablauf in den Ermittlungsakten (der Beschuldigte stellte den Ablauf völlig anders dar als die Anklageschrift) noch einige Fragen an die Zeugen gehabt hätte.
So schnell wie diesmal war ich aber noch nie wieder aus dem Gerichtsgebäude draußen: Der nach Aussetzung des Haftbefehls auf freiem Fuß befindliche türkischstämmige Angeklagte war nicht erschienen, der Sachverständige durfte gerade mal den Tenor seines mündlich zu erstattenden Gutachtens referieren und wurde bereits nach gut 15 Minuten wieder entlassen.