Donnerstag, September 07, 2006

Theologiestudium sichert höheres Honorar

Das Handakte Weblawg berichtet heute von einem Urteil des OLG Hamm, das einem Berufsbetreuer aufgrund seines abgeschlossenen Studiums der katholischen Theologie besondere Kenntnisse attestiert und deswegen einen höheren Stundensatz (31,00 statt 18,00 Euro) zubilligt.

Vielleicht sollte ich mir auch noch ein paar weitgehend berufsfremde Sonderqualifikationen ausdenken, die höhere Honorarstufen rechtfertigen ...

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