Donnerstag, September 07, 2006

Postwendende Begutachtung im Sonderangebot

Gerade rief ein freundlicher Herr einer privaten Krankenversicherung an und erkundigte sich, ob wir denn auch Gutachten zur Arbeitsfähigkeit erstellten. Machen wir. Ich konnte mir aber dann doch nicht die Frage nach der Vergütung verkneifen. Die erfolge nach GOÄ (was bedeutet, dass ich mir aus unterschiedlichen Ziffern eine Vergütung für die Untersuchung/Exploration zusammenstückeln darf und dann nach Ziffer 85 "Aufwendige schriftliche gutachtliche Äußerung" je angefangene Stunde Arbeitszeit 29,14 Euro abrechnen darf - und das bei einem Probanden, den ich nicht bereits aus anderem Zusammenhang kenne). Als ich dann darauf verweise, dass wir Gutachten in der Regel nach JVEG mit einem Stundensatz von 60 Euro abrechnen und ich für ein einigermaßen fundiertes Gutachten mit etwa 400 Euro rechne, erbleicht mein Gesprächspartner hörbar. Er verzichtet schließlich ganz auf unsere Dienste, als ich durchblicken lasse, dass urlaubsbedingt erst mit einer Gutachtenabgabe im Oktober zu rechnen sei.

Fundierte Gutachten zum Billigtarif und das auch noch in Wochenfrist - das geht einfach nicht.

[Eine ähnliche Auseinandersetzung hatte ich letzthin auch mit einer Berufsgenossenschaft, die aber immerhin dann mit einer Vergütung in Anlehnung an das JVEG einverstanden war.]

Keine Kommentare: