Donnerstag, September 07, 2006

"San des d'Bullen?"

Einem Urteil des Landgerichts Regensburg zufolge darf man in Bayern im Halbschlaf Polizisten straffrei als "Bullen" bezeichnen. Der Begriff "Bulle" sei in Bayern für Polizisten umgangssprachlich und darum nicht automatisch beleidigend. Sonst könne es ja auch nicht eine TV-Serie mit dem Titel "Der Bulle von Tölz" geben ...

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