Samstag, März 03, 2007

Umsonst

Am Ende eines forensischen Gutachtens baue ich immer noch die Floskel ein, dass meine Beurteilung nur vorläufig und die abschließende Beurteilung hinsichtlich Schuldausschluss oder -minderung, sowie einer Unterbringung im Maßregelvollzug vom Ergebnis der Hauptverhandlung abhängig ist. Von der letzten Hauptverhandlung, bei der ich als Gutachter beteiligt war, hatte ich mir einiges versprochen, da ich aufgrund der widersprüchlichen Angaben zum Tatablauf in den Ermittlungsakten (der Beschuldigte stellte den Ablauf völlig anders dar als die Anklageschrift) noch einige Fragen an die Zeugen gehabt hätte.
So schnell wie diesmal war ich aber noch nie wieder aus dem Gerichtsgebäude draußen: Der nach Aussetzung des Haftbefehls auf freiem Fuß befindliche türkischstämmige Angeklagte war nicht erschienen, der Sachverständige durfte gerade mal den Tenor seines mündlich zu erstattenden Gutachtens referieren und wurde bereits nach gut 15 Minuten wieder entlassen.

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