Freitag, März 23, 2007

Streichresultat

Auf meinen Rechnungen befindet sich eine Zeile "Schreibarbeit gemäß JVEG", was bedeutet, dass dort je angefangene 1000 Anschläge 75 Cent in Rechnung gestellt werden. Diesbezüglich gab es noch nie Beanstandungen. Jetzt kommt schon zum zweiten Mal eine Rechnung an ein benachbartes Landgericht mit einer für mich nicht nachvollziehbaren Kürzung im einstelligen Euro-Bereich bei den Schreibgebühren zurück. Das Telefonat mit dem zuständigen Amtsinspektor (der am Telefon genau so klingt, wie man sich einen Amtsinspektor vorstellt ...) ergibt, dass er einfach mal 1000 Anschläge pro Seite zugrundelegt und deshalb einfach die Seitenanzahl mit 0,75 € multipliziert. Ich bin etwas fassungslos. Kann man nicht einfach einem gerichtlichen Sachverständigen unterstellen, dass er in der Lage ist (mittels der Statisitkfunktion seiner Textverarbeitung) die korrekte Anschlagszahl zu ermitteln? Angesichts von soviel Chuzpe werde ich dann jetzt doch die (insgesamt lächerlichen) 15 € nachfordern und in Zukunft auf jeder Rechnung die exakte Anschlagszahl vermerken. Bürokratie ist was Schönes.

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Man muss doch Verständnis haben, vielleicht arbeitet der Beamte noch an der Schreibmaschine und außerdem muss er doch seine Existenzberechtigung nachweisen und bei den klammen Kassen der öffentlichen Hand tut jeder Cent gut, da muss man als guter Staatsbürger so eine kleine Kürzung locker verschmerzen

digitus hat gesagt…

Ein weiteres Schreiben toppt die Bürokratie noch: Ich hatte mich bei einer Rechnung zu einer Ergänzung zu einem Gutachten vertippt und (bei diesmal aufgeführter Anschlagsanzahl) einen Euro zuviel berechnet. Gestern kommt nun ein Schreiben einer Gerichtssekretärin, dass mitteilt, dass die Rechnung um diesen Betrag gekürzt werde. Porto, Zeit zum Schreiben, Kopie und Briefumschlag dürften den der Staatskasse ersparten Betrag leicht aufgezehrt haben ...