Mittwoch, Januar 10, 2007

Gutachten, aber wozu?

Bin ich der einzige, der sich (insbesondere in Strafrechtssachen) über wenig ausformulierte Gutachtenaufträge ärgert? Ich bin damit bereits einmal auf die Nase gefallen, weil eine Staatsanwaltschaft der Meinung war, mein auf einen Einzeilerauftrag hin in Anlehnung an die Mindestanforderungen für Schuldfähigkeitsgutachten verfasstes Gutachten sei zu ausführlich gewesen und deshalb die Rechnung empfindlich zusammenkürzte. Nun gehe ich dazu über, nicht nur telefonisch nachzufragen sondern auch um ein Fax mit einem ausreichend ausführlichen Auftrag zu bitten.

In dieser Woche liegt wieder ein Aktenberg auf meinem Schreibtisch, den lediglich eine Ladung zur Hauptverhandlung wegen versuchter räuberischer Erpressung zum Zweck der Erstattung des Sachverständigengutachtens ziert. Immerhin hat der freundliche Amtsrichter nach dem ersten vergeblichen Anrufversuch in der Geschäftsstelle gleich zurückgerufen und will noch heute einen Auftrag faxen ...

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