Donnerstag, August 31, 2006

Lügendetektor - der heiße Stuhl

"Folio" ist wie bereits hier zu merken, immer wieder eine Quelle lesenswerter Artikel: Ebenfalls im Themenheft "Lügen" findet sich eine historisch-kritische Würdigung des Lügendetektors verfasst vom Geschichtsprofessor Ken Alder.

Kurz zusammengefasst lautet der Tenor des Artikels: Das Gerät hält nicht, was sein Name vorgibt und es ist höchst verwunderlich, dass die Technik noch eingesetzt wird. Alders Fazit:

"Der Lügendetektor kann durch die Wissenschaft nicht beseitigt werden, weil er nicht der Wissenschaft entstammt. Solange die Öffentlichkeit an der Hoffnung auf eine unfehlbare Gerichtsbarkeit festhält und solange man menschliche Gefühle mechanisch reproduzieren zu können meint, so lange ist diese Maschine nicht auszurotten."
Der BGH hat 1998 die "polygraphische Untersuchungsmethode" als völlig ungeeignet bezeichnet.

Mittwoch, August 30, 2006

Terroristen als Piraten der Neuzeit

Mal wieder ein interessanter Beitrag im Weblog von Bruce Schneier, der wiederum einen Artikel von legalaffairs zitiert, der die Meinung vertritt, dass juristisch Terroristen wie Piraten zu betrachten sind.

Dem internationalen Recht fehle eine Definition von Terrorismus als Verbrechen:

"But attempts to provide a definition have failed because of terrorists' strangely hybrid status in the law. They are neither ordinary criminals nor recognized state actors, so there is almost no international or domestic law dealing with them. This gives an out to countries that harbor terrorists and declare them "freedom fighters." It also lets the United States flout its own constitutional safeguards by holding suspects captive indefinitely at Guantánamo Bay. The overall situation is, in a word, anarchic."

Dienstag, August 29, 2006

Internet-Abo-Fallen

Im lesenswerten Blog Verbraucherrechtliches ... ist in einem Beitrag zu Internet-Abo-Fallen zu lesen, wie man durch die Teilnahme an einem Test darüber, ob man zuviel Alkohol trinkt gleich auf einen Schlag € 48,00 loswerden kann (wenn man das Kleingedruckte nicht gut genug liest).

Auf der gleichen Seite ist noch mehr zur rechtlichen Würdigung (und zum Umgang mit ungewollten Abschlüssen derartiger Abonnements) zu finden.

Samstag, August 26, 2006

USB-Piraten

Bruce Schneier weist in seinem Blog gestern auf eine kleines Stück Software hin, das unbemerkt (ohne den Anwender zu informieren) den Inhalt eines USB-Sticks auf den PC kopiert in dessen Port der Stick eingesteckt wird.

Das abschließende Zitat gefällt mir besonders:

"No big deal to anyone who worries about computer security for a living, but probably a rude shock to salespeople, conference presenters, file sharers, and many others who regularly plug their USB drives into strange PCs."

Freitag, August 25, 2006

Dr. med. Dr. phil. Clemens Bartholdy und andere

In der Zeitschrift "Folio" der Neuen Zürcher Zeitung ist in der Ausgabe 8/06, die unter dem Titel "Lügen" steht, ein interessanter Artikel von Martin Lindner zur Frage, ob Hochstapler krank sind.

Mittwoch, August 23, 2006

Neues aus Absurdistan: Comic-Helden dürfen nicht mehr rauchen

Nach den Statuten der britischen Regulierungsbehörde für die Unterhaltungsindustrie (Ofcom) dürfen in einem Kindersender keine Filme gezeigt werden, die zum Rauchen ermutigen. Deswegen sollen jetzt aus alten Tom&Jerry-Streifen Szenen herausgeschnitten werden.

Schuldfähigkeit

Das BGH hat im Urteil 3 StR 52/06 noch einmal kurz und knapp (unter Verweis auf einen Artikel vom Boetticher/Nedopil/Bosinski/Saß in der NStZ 2005:57-62) aufgeführt, nach welchem Verfahren über Einsichts- und Steuerungsfähigkeit entschieden werden soll:

"Die richterliche Entscheidung, ob die Fähigkeit des Angeklagten, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, aus einem der in § 20 StGB bezeichneten Gründe bei Begehung der Tat erheblich vermindert war, erfolgt in einem aus mehreren Schritten bestehenden Verfahren (vgl. im einzelnen Boetticher/Nedopil/Bosinski/Saß NStZ 2005, 57).
Zuerst ist die Feststellung erforderlich, dass bei dem Angeklagten eine psychische Störung vorliegt, die ein solches Ausmaß erreicht hat, dass sie unter eines der psychopathologischen Eingangsmerkmale des § 20 StGB zu subsumieren ist.
Sodann sind der Ausprägungsgrad der Störung und deren Einfluss auf die soziale Anpassungsfähigkeit zu untersuchen. Durch die festgestellten psychopathologischen Verhaltensmuster muss die psychische Funktionsfähigkeit des Täters bei der Tatbegehung beeinträchtigt worden sein.
Bei diesem Entscheidungsprozess wird der Richter häufig – soweit die Verhängung von Maßregeln in Betracht kommt, sogar stets (vgl. § 246 a StPO) – auf die Hilfe eines Sachverständigen angewiesen sein und von diesem Ausführungen zur Diagnose einer psychischen Störung, zu deren Schweregrad und deren innerer Beziehung zur Tat erwarten.
Gleichwohl handelt es sich sowohl bei der Bejahung eines der Eingangsmerkmale des § 20 StGB als auch bei der Annahme eingeschränkter Schuldfähigkeit um Rechtsfragen."

Patientenverfügung

Die Zeitschrift Finanztest empfiehlt in ihrer aktuellen Ausgabe (9/2006) die Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht der Ärztekammer Nordrhein.
Der Finanztest Artikel “Mein Wille geschehe” erläutert, was bei Inhalt und Form eines Patiententestamentes zu beachten ist, damit die behandelnden Ärztinnen und Ärzte daraus den Willen des Patienten für die jeweilige Behandlungssituation erkennen können.

Sonntag, August 20, 2006

Gegen ärztlichen Rat ...

In den Vereinigten Staaten, wo ja vieles möglich ist, hat ein Gericht einem 16jährigen zugestanden, die chemotherapeutische Behandlung seines "Lymphdrüsenkrebs" abzulehnen und sich dafür unter amtsärztlicher Kontrolle der nicht unumstrittenen Hoxsey-Therapie zu unterziehen.

Arzneimittel und Fahrsicherheit

Im letzten Deutschen Ärzteblatt steht eine gute Arbeit zum Thema, das ja immer wieder auch von gutachterlicher Relevanz ist.